Wissen · Altersvorsorge
Das Altersvorsorgedepot ab 2027: so funktioniert es
Kurz: Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für neue Verträge ab. Sie legen frei an, auch in ETFs, und niemand zwingt Sie mehr in eine Beitragsgarantie. Der Staat legt bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr drauf, dazu 300 Euro je Kind. Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr. Neu ist außerdem, wer mitmachen darf: Selbstständige sind nicht mehr ausgeschlossen.
Warum es das überhaupt gibt
Riester hatte zwei Konstruktionsfehler. Der erste war die Pflicht zur Beitragsgarantie. Wer am Ende jeden eingezahlten Euro garantieren muss, kann kaum in Aktien anlegen, also lag das Geld überwiegend in Anleihen und Sicherungsvermögen. In einer Zeit mit niedrigen Zinsen blieb davon nach Kosten wenig übrig. Der zweite Fehler war der enge Kreis der Berechtigten. Wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert war, bekam nichts. Ausgerechnet Selbstständige, die am wenigsten abgesichert sind, blieben außen vor.
Beides ist jetzt weg. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, am 8. Mai vom Bundesrat gebilligt und am 29. Mai 2026 verkündet. Es gilt ab dem 1. Januar 2027.
Die Förderung, Schritt für Schritt
Die Zulage hängt direkt daran, was Sie selbst einzahlen. Keine Prozentregel mehr wie bei Riester, kein Nachrechnen des Vorjahresbruttos. Es gilt schlicht:
| Auf die ersten 360 € im Jahr | 50 Cent je Euro = bis 180 € |
| Auf 360 € bis 1.800 € im Jahr | 25 Cent je Euro = bis 360 € |
| Grundzulage zusammen | höchstens 540 € |
| Je Kind mit Kindergeld | 1 Euro je Euro = bis 300 € |
| Abschluss vor dem 25. Geburtstag | 200 € einmalig |
| Damit die Zulage überhaupt fließt | mindestens 120 € im Jahr |
Dazu kommt der Sonderausgabenabzug. Eigenbeiträge bis 1.800 Euro plus die Zulagen können Sie steuerlich geltend machen. Das Finanzamt prüft von allein, ob Ihr Steuervorteil größer ist als die Zulagen, und zahlt die Differenz über die Steuererklärung aus. Diese Günstigerprüfung müssen Sie nicht beantragen.
Zwei Beispiele
Alleinstehend, 1.800 Euro im Jahr, Steuersatz 30 Prozent. Das sind 150 Euro im Monat. Grundzulage 540 Euro. Absetzbar sind 1.800 plus 540, also 2.340 Euro, was bei 30 Prozent eine Ersparnis von 702 Euro bedeutet. Davon sind 540 Euro schon als Zulage geflossen, über die Steuererklärung kommen 162 Euro dazu. Unterm Strich legt der Staat 702 Euro auf Ihre 1.800 drauf. Von jedem Euro im Vertrag stammen 28 Prozent nicht aus Ihrer Tasche.
Familie, zwei Kinder, 300 Euro im Jahr. Das sind 25 Euro im Monat. Grundzulage 150 Euro, Kinderzulage zweimal 300 Euro. Zusammen 750 Euro Zulage auf 300 Euro Eigenbeitrag. Der Staat zahlt hier zweieinhalbmal so viel ein wie Sie selbst. Das ist keine Rechenspielerei, sondern genau so vorgesehen.
Beides können Sie mit Ihren eigenen Zahlen durchspielen: Rentenlücken-Rechner, Schritt 3.
Wer mitmachen darf
Der Kreis ist deutlich größer als bei Riester. Dabei sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie bisher, neu dazu kommen Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Das umständliche Feststellen von Pflichtversicherungsverhältnissen entfällt, weil sich die Zulage jetzt am Beitrag bemisst und nicht am Status.
Worin Sie anlegen dürfen
Erlaubt sind Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5 sowie Anleihen öffentlicher Emittenten. Nicht erlaubt sind Einzelaktien, Kryptowerte und Hebelprodukte. Eine Beitragsgarantie ist keine Pflicht mehr. Wer sie trotzdem will, bekommt Produkte mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt, zahlt dafür aber mit Rendite.
Die laufenden Kosten liegen je nach Lösung zwischen etwa 0,1 und 1,0 Prozent im Jahr. Über dreißig Jahre ist das der Unterschied zwischen einem guten und einem mittelmäßigen Ergebnis. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben, bei mir und bei jedem anderen.
Wann und wie das Geld zurückkommt
Frühestens mit 65, aufschieben geht bis 70. Zur Wahl stehen eine lebenslange Rente, ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Geburtstag und eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent. Versteuert wird nachgelagert: Was aus geförderten Beiträgen stammt, zählt voll zum steuerpflichtigen Einkommen. In der Ansparphase fallen dafür keine Steuern auf Kursgewinne und Ausschüttungen an.
Ein Punkt, der oft untergeht: Holen Sie das Geld vorher heraus, müssen Sie sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ausnahmen gibt es für den Kauf einer selbst genutzten Immobilie. Legen Sie hier also nur Geld hinein, das wirklich bis zur Rente liegen bleiben kann. Für alles andere gibt es flexiblere Wege.
Und wenn Sie schon Riester haben?
Dann passiert erst einmal nichts. Ihr Vertrag läuft weiter. Ab 2027 können Sie in die neue Förderung wechseln, Ihren Vertrag umwandeln lassen oder das Guthaben zu einem anderen Anbieter übertragen. Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben in allen drei Fällen erhalten.
Ob sich das lohnt, hängt fast immer an den Kosten des alten Vertrags und daran, wie viel Zeit Ihnen noch bleibt. Wer zehn Jahre vor der Rente steht, rechnet anders als jemand mit dreißig. Das ist genau die Art Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Bringen Sie Ihre Unterlagen mit, dann rechnen wir es durch.
Kostenloses Erstgespräch anfragen Erst die eigene Lücke rechnen
Stand: 19. Oktober 2026. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156), in Kraft ab 1. Januar 2027. Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung im Einzelfall.